Persönliche Auszeit

Mitarbeiter*innen in besonderen Lebens- und Arbeitssituationen können auch eine persönliche Auszeit beantragen. Die im "Verzeichnis Auszeitangebote" genannten Anbieter können für eine persönliche Auszeit ausgewählt werden.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Genehmigung durch die Führungskraft in und nach einem persönlichen Gespräch
die 3 Tage Dienstbefreiung für Besinnungstage lt. AVR oder Urlaubsanspruch können miteinbezogen werden.
- die Auszeit muss an einem entsprechenden Ort durchgeführt werden (Kloster, spirituelles Zentrum wie  Auszeithaus, Ashram o. ä.)
- der Aufenthalt an diesem Ort ist nachzuweisen
- eine Möglichkeit der Einzelbegleitung sollte vor Ort gegeben sein; falls diese Möglichkeit gegeben ist, ist eine Bestätigung vorzulegen.